Der Vater der 13-jährigen Emily, die während einer Klassenfahrt nach London verstarb, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies hat das Landgericht Düsseldorf klargestellt und einen Vergleich in Höhe von 25.000 Euro vorgeschlagen.
Emilys Vater fordert vom Land Nordrhein-Westfalen ein Schmerzensgeld von 125.000 Euro. Er berichtet von einem Jahr der Arbeitsunfähigkeit, in dem er unter schweren Depressionen und einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Erst nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs sei ihm das volle Ausmaß der Tragödie bewusst geworden.
Hintergrund des Vorfalls
Emily verstarb im Juni 2019 in London. Zwei Lehrerinnen wurden wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig verurteilt, da sie gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen hatten. Sie hatten vor der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler gefragt.
Das Landgericht Mönchengladbach stellte fest, dass die Lehrerinnen, hätten sie von Emilys Diabetes gewusst, die akute Überzuckerung des Mädchens während der Klassenfahrt früher erkannt und einen Notarzt gerufen hätten. Dies hätte möglicherweise ihren Tod im Juni 2019 verhindern können. Ähnliche Tragödien, wie die, bei der ein junger Mensch von einem Kipplaster überrollt wurde, zeigen, wie wichtig Sorgfalt in solchen Situationen ist.
- Vater fordert 125.000 Euro Schmerzensgeld
- Landgericht schlägt 25.000 Euro Vergleich vor
- Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Für Rückmeldungen oder Hinweise stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. In der Vergangenheit gab es auch andere tragische Vorfälle, wie die Tragödie, bei der ein 14-Jähriger während einer Bergtour tödlich abstürzte oder das Zugunglück, bei dem eine Sechsjährige als Einzige ihrer Familie überlebte.
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Bildquelle: Kai Pilger auf Pexels