Die AfD sieht sich derzeit in der Kritik, da einige ihrer Bundestagsabgeordneten durch die Veröffentlichung von Reden auf YouTube Einnahmen generiert haben. Stephan Brandner, ein führendes Mitglied der Partei, hat sich zu diesem Thema geäußert.
Bundestagsabgeordnete und ihre Entschädigungen
Bundestagsabgeordnete erhalten für ihre mandatsbezogenen Tätigkeiten eine Entschädigung. Die Frage, ob sie mit im Parlament gehaltenen Reden auf sozialen Medien Geld verdienen dürfen, steht im Raum.
Andrea Lindholz, die Bundestagsvizepräsidentin von der CSU, äußerte sich kritisch zu der Praxis, die offenbar von einigen AfD-Abgeordneten verfolgt wurde. Sie erklärte:
„Als Vorsitzende der Rechtsstellungskommission und Abgeordnete halte ich es für problematisch und unzulässig, wenn Abgeordnete mit der Veröffentlichung von Plenarreden auf Social-Media-Kanälen Einnahmen aus Werbung erzielen.“
Lindholz betonte, dass die Abgeordnetenentschädigung alle mandatsbezogenen Tätigkeiten abdecke, was gesetzlich geregelt sei.
AfD stellt Monetarisierung ein
Die Bundestagsvizepräsidentin fügte hinzu:
„Aus meiner Sicht ist es vollkommen klar, dass für Plenarreden keine zusätzlichen Einkünfte erzielt werden dürfen.“
Diese Auffassung wird von den meisten Fraktionen geteilt, einschließlich der AfD, die angekündigt hat, keine Monetarisierung von Social-Media-Beiträgen mit parlamentarischem Bezug mehr vorzunehmen.
Stellungnahme von Stephan Brandner
Stephan Brandner, der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, gab nach einer Sitzung der Rechtsstellungskommission eine Erklärung ab. In dieser heißt es, die AfD-Bundestagsfraktion schließe sich
„aus Gründen der Praktikabilität der Auffassung an, dass eine Monetarisierung von Beiträgen mit parlamentarischem Bezug durch Mitglieder des Bundestages auf Social-Media-Kanälen nicht erfolgt.“
Brandner betonte, dass alle bisherigen Fälle innerhalb der Fraktion als erledigt betrachtet werden und keine Monetarisierung mehr stattfindet.
Rückerstattung der Einnahmen
Aus Kreisen der AfD wurde berichtet, dass lediglich zwei oder drei Abgeordnete betroffen waren, darunter auch Brandner selbst. Die entsprechenden Beträge seien bereits zurückerstattet worden. Ein Sprecher der AfD-Fraktion erklärte gegenüber der Presse:
„Der Fraktion waren entsprechende Praktiken nicht bekannt, da die Verantwortung für die Veröffentlichung von Videos auf den Kanälen der Abgeordneten nicht in der Zuständigkeit der Fraktion liegt.“
Die Fraktion rät ihren Mitgliedern, politische Videos nicht zu monetarisieren.
Brandner kündigt Rückzahlung an
Brandner selbst gab in der Zeitung „Junge Freiheit“ bekannt, dass er alle Einnahmen, die er über seinen YouTube-Kanal erzielt hat, an die Bundestagsverwaltung zurückzahlen werde. Die Monetarisierung seines Accounts begann im Jahr 2024, und es handelt sich um einen Betrag von etwa 15.000 Euro. Er erklärte:
„Den konkreten Betrag hatte ich als Rücklage für Rechtsstreitigkeiten zur Verteidigung der Meinungsfreiheit vorgesehen.“
Brandner wies darauf hin, dass seine Kosten in diesem Zusammenhang in den hohen fünfstelligen Bereich gehen.
Nachdem er die Einkünfte der Bundestagsverwaltung gemeldet hatte, stellte diese Fragen zur genauen Bezeichnung der Tätigkeit und sprach mögliche Verstöße gegen das Abgeordnetengesetz an. Brandner erinnerte sich, dass er den Sachverhalt in der Rechtsstellungskommission des Parlaments thematisiert hatte. Rückblickend äußerte er:
„Die Zweifel, die ich nun nachträglich habe, hätten bereits vorher bei mir vorhanden sein sollen.“
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