Der Abou-Chaker-Clan ist verpflichtet, Bushido eine erhebliche Geldsumme zu zahlen.
Brandenburg an der Havel
16.04.2026 / 16:31
Ursprünglich hatten Bushido und sein ehemaliger Manager die Absicht, auf einem Grundstück in Kleinmachnow zu wohnen. Nach einem Zerwürfnis kam es jedoch zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten. Ein Gericht hat nun entschieden, dass der Rapper eine hohe Geldsumme zugesprochen bekommt.
In einem Rechtsstreit um seinen Anteil aus der Zwangsversteigerung mehrerer Villen in Kleinmachnow hat das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel zugunsten von Bushido entschieden. Eine Sprecherin des Gerichts erklärte: „Die Berufung des Herrn Abou-Chaker wurde zurückgewiesen.“ Demnach stehen dem Rapper etwa 3,8 Millionen Euro aus dem Erlös der Zwangsversteigerung zu, wie die Sprecherin weiter mitteilte. Zuvor hatte bereits ein Bericht in der „Bild“ darüber informiert.
Das Villenensemble sowie die dazugehörigen Grundstücke mit einer Gesamtfläche von über 16.600 Quadratmetern wurden beim Amtsgericht Potsdam für rund 7,4 Millionen Euro versteigert. Der einzige Bieter war ein 21-jähriger Sohn des ehemaligen Managers, dessen Gebot der Mindestsumme entsprach. Der Verkehrswert der Immobilie wurde auf 14,8 Millionen Euro geschätzt.
Hintergrund der Streitigkeiten
Bushido und sein ehemaliger Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker hatten vor einigen Jahren in Kleinmachnow ein großes Grundstück mit mehreren Villen erworben. Beide planten ursprünglich, dort mit ihren Familien zu leben. Doch nach dem Bruch zwischen Bushido und seinem damaligen Manager kam es zu einem langwierigen Rechtsstreit.
Die 3,8 Millionen Euro, die nun dem Rapper zustehen sollen, waren zuvor bei Gericht hinterlegt worden, nachdem Abou-Chaker Berufung eingelegt hatte. Bushido hatte die Freigabe dieser Summe beantragt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
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Bildquelle: ai-generated-gemini