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Urlauberin klagt nach Erhalt von Mineralwasser statt Leitungswasser im Luxushotel

Ein italienisches Hotel muss Gästen kein Leitungswasser anbieten, entschied das oberste Gericht. Der Rechtsstreit einer Urlauberin um ein Glas Wasser endete mit einer Klageabweisung.

Urlauberin klagt nach Erhalt von Mineralwasser statt Leitungswasser im Luxushotel
Andreas Levers from Potsdam, Germany via Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

In einem renommierten italienischen Hotel forderte eine Urlauberin während ihres Abendessens ein Glas Leitungswasser. Ihr Anliegen wurde jedoch abgelehnt, stattdessen wurde ihr nur Mineralwasser angeboten, für das sie bezahlen musste. Die Frau wollte sich mit dieser Situation nicht abfinden und zog vor Gericht.

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Rechtsstreit um Leitungswasser

Nach jahrelangen Auseinandersetzungen zwischen der Urlauberin und dem Luxushotel in Italien hat das oberste Gericht des Landes nun eine Entscheidung getroffen. Laut dem Kassationsgerichtshof in Rom haben Gäste in Restaurants und Hotels keinen Anspruch auf Leitungswasser. Der Rechtsstreit begann bereits zu Weihnachten 2019 in einem Fünf-Sterne-Hotel in den Dolomiten.

Die Urlauberin hatte über die Feiertage in einem Nobelhotel im Südtiroler Ort Corvara in Badia übernachtet und ein Halbpensionspaket gebucht, bei dem Getränke nicht inbegriffen waren. Während des Abendessens bat sie mehrfach um ein Glas Leitungswasser. Berichten zufolge bot sie sogar an, für den Service zu bezahlen.

Hotel verweigert Leitungswasser

Das Hotel blieb jedoch hartnäckig und servierte nur Mineralwasser aus Flaschen, dessen Preis bei etwa sieben Euro lag. Daraufhin entschloss sich die Urlauberin, rechtliche Schritte einzuleiten. Sie argumentierte, dass Trinkwasser ein Grundrecht sei, und forderte eine Entschädigung in Höhe von rund 2700 Euro aufgrund der zusätzlichen Kosten und der erlittenen Unannehmlichkeiten.

Gerichtsurteil und rechtliche Grundlagen

Die Richter wiesen die Klage in mehreren Instanzen zurück, was schließlich das oberste Gericht auf den Plan rief. Der Kassationsgerichtshof stellte klar, dass es im italienischen Recht keine Vorschrift gibt, die Restaurants oder Hotels dazu verpflichtet, Leitungswasser auszuschenken. Die Entscheidung, ob ein Gast Leitungswasser erhalten kann, liegt somit im Ermessen des jeweiligen Betriebs. Die Richter schlossen daher die Schadenersatzansprüche der Urlauberin aus.

Diese Entscheidung wirft Fragen zur Praxis in der Gastronomie auf und könnte Auswirkungen auf zukünftige Rechtsstreitigkeiten in ähnlichen Fällen haben.


Quellen: n-tv

Bildquelle: Andreas Levers from Potsdam, Germany via Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

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