Die großen deutschen Reiseveranstalter haben angekündigt, dass sie trotz der steigenden Kerosinpreise keine nachträglichen Preiserhöhungen für bereits gebuchte Reisen vornehmen werden. Dies wurde in einer Umfrage unter Anbietern wie Tui, Alltours und Dertour bekannt gegeben.
Aktuell müssen Reisende also keine Sorge haben, dass ihre Urlaubsreisen gestrichen werden. „Bei uns fällt nichts aus“, erklärte Tui-Sprecher Aage Dünhaupt. Auch Alltours-Sprecher Jens Völmicke bekräftigte: „Wir gehen davon aus, dass unsere Gäste wie geplant ihren gebuchten Sommerurlaub genießen können.“
Dennoch könnte sich die Situation für zukünftige Buchungen ändern. Christoph Debus, der Geschäftsführer der Rewe-Touristiktochter Dertour-Group, äußerte sich dazu: „Im Moment steigt der Kerosinpreis. Wenn dies auf dem Niveau bleibt, können wir Kostensteigerungen für zukünftige Buchungen nicht ausschließen.“
Rechtliche Rahmenbedingungen für Preiserhöhungen
Reiseveranstalter haben die Möglichkeit, die Preise nachträglich zu erhöhen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde und gestiegene Kosten, wie beispielsweise Kerosin, nachweislich erforderlich sind. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter sind in der Regel sogenannte Änderungs-Vorbehaltsklauseln enthalten. Laut geltendem Recht zählen höhere Treibstoffkosten nach Abschluss des Reisevertrags zu den möglichen Gründen für eine Preiserhöhung. Ein solcher Aufschlag muss jedoch spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden. Bei Erhöhungen von mehr als 8 Prozent haben die Kunden ein Sonderrücktrittsrecht.
Für individuell Reisende gilt, dass die Airline den Ticketpreis nicht einfach nachträglich erhöhen kann, da dies eine Vertragsänderung darstellen würde.
Keine Streichungen von Reisen zu befürchten
Aktuell gibt es keine Anzeichen dafür, dass Urlaubsreisen gestrichen werden. „Für die Sommerferien und den Herbst rechnen wir derzeit mit einer insgesamt stabilen Kapazität“, sagte Dertour-Chef Christoph Debus. Sollte es aufgrund eines Kerosinmangels zu Änderungen im Flugplan kommen, werden die Gäste umgehend informiert und es werden Alternativen gesucht.
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Rechte der Verbraucher bei Flugausfällen
Im Falle einer Streichung eines bereits gebuchten Fluges haben Verbraucher gemäß europäischem Recht Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises oder können auf eine Umbuchung auf einen anderen Flug bestehen. Dies gilt, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat oder der Flug von einem EU-Flughafen starten soll. Bei Flugstreichungen, die weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt werden, können Betroffene laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung auch zusätzliche Entschädigungen von bis zu 600 Euro erhalten.
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Quellen: n-tv