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Wiederaufnahme des Drogenverfahrens gegen Hamburger Dealer von großem Ausmaß

Ein verurteilter Hamburger Drogenhändler muss sich erneut vor Gericht verantworten. Der Fall dreht sich um umfangreiche Drogengeschäfte, die über verschlüsselte Kommunikationsdienste organisiert wurden.

Wiederaufnahme des Drogenverfahrens gegen Hamburger Dealer von großem Ausmaß
KI generiert

„Wir sind zuversichtlich, dass die Beweise für die Schuld des Angeklagten erneut klar dargelegt werden“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

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Ein 45-jähriger Mann, der bereits zu fast neun Jahren Haft verurteilt wurde, sieht sich nun einer Neuverhandlung seines Falls gegenüber. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen März 2020 und Februar 2021 in erheblichem Umfang mit Drogen gehandelt zu haben.

Der Angeklagte soll über die verschlüsselten Kommunikationsdienste EncroChat und SkyECC Amphetamin, Kokain, Ecstasy und Marihuana verkauft haben, teilweise in Mengen von mehreren Hundert Kilogramm. Besonders schwer wiegen die Vorwürfe im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Kokain-Importnetzwerk.

Vorwürfe des Kokainschmuggels

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der 45-Jährige gemeinsam mit anderen Nutzern der verschlüsselten Messenger regelmäßig Kokain aus Ecuador nach Hamburg geschmuggelt haben. Die Anklage spricht von Lieferungen, die jeweils rund 400 Kilogramm Kokain umfassten.

Um die geplante Schmuggelroute zu testen, soll die Gruppe im August 2020 einen Container aus Ecuador nach Hamburg verschifft haben, der anstelle von Kokain 1200 Kilogramm Thunfisch enthielt. Dieser Container diente offenbar als Probelauf für zukünftige Drogentransporte.

Rolle des Angeklagten und Flucht

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, als Geldgeber, Organisator von Treffen und Vermittler zwischen den Beteiligten fungiert zu haben. Bis Oktober 2021 hielt er sich in Hamburg auf, bevor er zunächst in die Türkei und später nach Kolumbien floh. Zwischenzeitlich stand er auf der „Europe’s Most Wanted“-Liste und wurde international per Haftbefehl gesucht.

Im Juni 2025 hatte das Landgericht ihn in zwei Punkten nicht nur als „Mitplaner“, sondern auch als mittäterschaftlich Beteiligten an einer konkreten Kokain-Einfuhr verurteilt. Zudem ging es um eine Vereinbarung zu diesen Einfuhren.

Neuverhandlung vor der Großen Strafkammer

Obwohl der Bundesgerichtshof weite Teile der Verurteilung wegen Drogenhandels bestätigte, wurden die Schuldsprüche zu den mutmaßlichen Absprachen über die Kokain-Einfuhren sowie die daraus resultierende Gesamtstrafe aufgehoben. Diese Punkte werden nun am Mittwoch, dem 17. Juni, vor der Großen Strafkammer erneut verhandelt.

Die Öffentlichkeit zeigt großes Interesse an dem Fall, der nicht nur die Drogenkriminalität in Hamburg betrifft, sondern auch die internationalen Verbindungen des Angeklagten beleuchtet.


Quellen: mopo, n-tv, stern

Bildquelle: KI generiert

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