„Recht heimelig“ seien die als „Liebeszelle“ bezeichneten Räumlichkeiten einer Justizvollzugsanstalt gestaltet, erklärte eine Zeugin vor Gericht. Diese Aussage beleuchtet die ungewöhnlichen Umstände eines tragischen Vorfalls, der sich in Sachsen-Anhalt ereignete. Ein Besuch in einer solchen Zelle endete im April dieses Jahres für eine 35-jährige Frau mit dem Tod. Ihr Ehemann steht nun im Verdacht, die Frau erwürgt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat infolgedessen ein Verfahren wegen Totschlags eingeleitet.
Prozessbeginn am Landgericht Stendal
Am Dienstag begann am Landgericht Stendal der Prozess gegen den 38-jährigen Häftling. Die Anklage wirft ihm Totschlag vor. Laut der Staatsanwältin wurde die Ehefrau des Inhaftierten derart massiv am Hals gewürgt, dass trotz umfangreicher Reanimationsmaßnahmen ihr Versterben festgestellt wurde. Der genaue Tathergang sowie das Motiv bleiben vorläufig unklar, da die Rechtsvertreterin des Angeklagten ankündigte, dass sich ihr Mandant zwar zu einem späteren Zeitpunkt äußern werde, dies jedoch nicht zum Prozessauftakt geschehen sei.
Vorausgehende Ereignisse in der Besuchszelle
Die 35-jährige Frau wurde im April leblos in der besagten Besuchszelle aufgefunden. Eine durchgeführte Obduktion bestätigte, dass sie infolge von „Gewalt gegen den Hals“ verstarb. Eine Justizvollzugsbeamtin gab vor Gericht an, während der Besuchszeit einen Anruf über die installierte Rufanlage erhalten zu haben. Bei Annahme des Anrufs seien lediglich „Sexgestöhne“ einer Frau wahrnehmbar gewesen. Trotz mehrfacher Nachfrage habe sich niemand in der Zelle geäußert. Ein Kollege, der entsandt wurde, konnte nach Angaben der 52-jährigen Zeugin nichts Auffälliges feststellen, betrat den Raum jedoch nicht.
Entdeckung und Reanimationsversuche
Erst am Ende der Besuchszeit entdeckte eine Kollegin die leblose Frau in der Zelle und alarmierte Hilfe. Bis zum Eintreffen des medizinischen Personals wurden Reanimationsversuche unternommen, die jedoch erfolglos blieben. Die Justizvollzugsbeamtin betonte, dass die Ehefrau des Häftlings vor dem Besuch einen unauffälligen Eindruck gemacht habe. „Sie hat sich definitiv auf den Besuch gefreut“, so die Aussage der Zeugin. Diese als „Liebeszellen“ bekannten Besucherräume ermöglichen Häftlingen, über mehrere Stunden hinweg unbeaufsichtigt Zeit mit Partnern oder Familienangehörigen zu verbringen. Eine Videoüberwachung dieser Räumlichkeiten existiert nach Zeugenaussagen nicht.
Reaktion der Justizvollzugsanstalt Burg
Der Angeklagte ist in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg inhaftiert. Kurz nach dem gewaltsamen Ableben der 35-Jährigen setzte die Anstaltsleitung der JVA Burg sämtliche geplanten Langzeitbesuche temporär aus. Diese Maßnahme verdeutlicht die Ernsthaftigkeit des Vorfalls und die damit verbundenen Überprüfungen der Besuchspraxis.
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