„Das Gericht hat erkennen lassen, dass es die Preisänderungsklauseln von E.on für unwirksam hält – ein gutes Signal für betroffene Kundinnen und Kunden“,
sagte Jan Bornemann von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die jüngsten Preiserhöhungen im Bereich der Fernwärme scharf kritisiert und fordert die betroffenen Kunden auf, sich einer Sammelklage anzuschließen.
Details zur Sammelklage
Fernwärmekunden von E.on in Hamburg haben bis zum 14. September 2026 die Möglichkeit, sich der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) anzuschließen. Der Hintergrund sind erhebliche Preiserhöhungen des Anbieters, die laut der Verbraucherzentrale Hamburg auf unzulässigen Preisänderungsklauseln basieren.
Betroffene Gebiete
In Hamburg sind sieben Fernwärmegebiete betroffen:
- Bergedorf-West
- Bergstedt/Volksdorfer Damm
- Hanhoopsfeld
- Lohbrügge-Nord
- Marmstorf
- Rahlstedt-Meiendorf
- Rahlstedt-Ost
Kunden aus diesen Gebieten wird empfohlen, zu prüfen, ob sie sich der Sammelklage anschließen können. Dies ist auch möglich, wenn der Fernwärmevertrag bereits beendet wurde. Die Anmeldung beim Bundesamt für Justiz ist kostenlos und schützt vor einer Verjährung möglicher Ansprüche während des Verfahrens.
Erwartungen an das Gericht
Die Verbraucherschützer erhalten Unterstützung durch eine mündliche Verhandlung, die am 24. August vor dem Oberlandesgericht Hamm stattfand. Sollte das Gericht bei seiner vorläufigen Einschätzung bleiben, könnten die Teilnehmer der Sammelklage im Erfolgsfall überzahlte Beträge zurückfordern. Betroffene sollten zudem Preiserhöhungen von E.on vorsorglich widersprechen, sofern sie dies noch nicht getan haben.
Quellen: mopo, WirtschaftsWoche, tagesschau
Bildquelle: Aidan Tottori auf Unsplash
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