Hamburgs Datenschutzbeauftragter Thomas Fuchs äußert sich besorgt über die neuen Meta Glasses, die wie gewöhnliche Brillen aussehen, jedoch über eine integrierte Kamera verfügen. Er hält ein vollständiges Verbot dieser Geräte für denkbar, da sie potenziell gegen das Datenschutzrecht verstoßen könnten.
Meta Glasses und ihre Funktionalität
Die Meta Glasses sind kaum von herkömmlichen Brillen zu unterscheiden und ermöglichen das unauffällige Filmen und Fotografieren. Ein kleines LED-Licht am Rand der Brille signalisiert lediglich, wenn eine Aufnahme gemacht wird. Laut Fuchs ist dieses Signal im Alltag jedoch nicht ausreichend sichtbar, was zu einer Verletzung der Privatsphäre führen kann.
Rechtswidrigkeit der Aufnahmen
Nach einer eingehenden Prüfung kommt Fuchs zu dem Schluss, dass das Filmen von Personen in der Öffentlichkeit mit diesen Brillen gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen könnte. Dies wurde von der ARD-Rechtsredaktion berichtet.
Bußgelder und mögliche Maßnahmen
Die Hamburger Datenschutzbehörde hat bereits Maßnahmen ergriffen und verhängt Bußgelder gegen rechtswidrige Aufnahmen, die mit den Meta-Brillen gemacht wurden. Fuchs betont, dass Aufnahmegeräte, die als alltägliche Gegenstände getarnt sind, nicht verkauft oder besessen werden dürfen.
Bundesnetzagentur und zukünftige Schritte
Die Verantwortung für ein mögliches Verbot der Meta Glasses liegt bei der Bundesnetzagentur, die derzeit das weitere Vorgehen prüft. Sollte ein Verbot ausgesprochen werden, könnte dies bedeuten, dass Meta die Brillen nicht mehr in Deutschland vertreiben darf.
Öffentliche Diskussion und Reaktionen
Die Thematik rund um die Meta Glasses wirft Fragen zur Privatsphäre und zum Datenschutz auf. Fuchs‘ Einschätzung, dass diese Brillen möglicherweise gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen, hat bereits eine öffentliche Diskussion ausgelöst.
Quellen: mopo, tagesschau, Die Zeit
Bildquelle: KI generiert