In einer bemerkenswerten Wendung hat die sächsische Gemeinde Bannewitz das Recht erlangt, zehn Goldbarren zu behalten, die von einem Gemeindemitarbeiter entdeckt wurden. Nachdem alle Versuche, den rechtmäßigen Besitzer zu ermitteln, gescheitert sind, kann die Kommune nun über den Schatz verfügen.
Die gesetzliche Frist zur Auffindung des Besitzers ist abgelaufen, was der Gemeinde erlaubt, die Goldbarren im Wert von mehreren zehntausend Euro zu behalten. Bürgermeister Heiko Wersig erklärte, dass niemand in der Lage gewesen sei, glaubhaft nachzuweisen, dass die Goldbarren ihnen gehörten. „Ich hatte viele, viele E-Mails, Anrufe und Briefe“, so der parteilose Bürgermeister.
Goldfund und die Folgen für die Gemeinde
Die erforderlichen Nachweise, wie eine ordentliche Rechnung und die Seriennummern der Barren, konnten von den angeblichen Besitzern nicht erbracht werden. Mit dem Ablauf der sechsmonatigen Frist für Fundsachen am 17. April hat die Gemeinde nun die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, was mit dem Gold geschehen soll. Die endgültige Entscheidung wird in einer Gemeinderatssitzung am kommenden Dienstagabend getroffen, so Wersig.
Unterstützung für lokale Vereine
Ein zentraler Plan sieht vor, dass die örtlichen Vereine von dem Goldschatz profitieren. „Konkret geht es um die Vereine, die in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Heimat- und Brauchtumspflege tätig sind“, fügte der Bürgermeister hinzu. Die verantwortlichen Vereinsvertreter sollen das Gold Anfang Mai erhalten.
Der Goldschatz wird derzeit noch bei der Polizei aufbewahrt. Nach den aktuellen Marktpreisen wird der Wert der zehn Unzen auf etwa 40.000 Euro geschätzt.
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