Nachrichten aus Hamburg und der Region

Aktuelles Echo
WM 2026: Katar 1:1 Schweiz – Spielbericht & Stimmen WM 2026: Katar 1:1 Schweiz – Spielbericht & Stimmen Vor 53 Minuten WM 2026: Brasilien 1:1 Marokko – Spielbericht & Stimmen WM 2026: Brasilien 1:1 Marokko – Spielbericht & Stimmen Vor 55 Minuten Live-Ticker: Angriff auf den Iran im Liveticker Live-Ticker: Angriff auf den Iran im Liveticker Vor 2 Stunden Ukraine-Konflikt: Wichtige Entwicklungen und Hintergründe im Überblick Ukraine-Konflikt: Wichtige Entwicklungen und Hintergründe im Überblick Vor 5 Stunden Linke Partei dringt auf Maßnahmen zur Schiller-Oper in Hamburg Linke Partei dringt auf Maßnahmen zur Schiller-Oper in Hamburg Vor 7 Stunden Verkehrschaos in Hamburg: Sperrungen von Elbtunnel und Köhlbrandbrücke führen zu Staus Verkehrschaos in Hamburg: Sperrungen von Elbtunnel und Köhlbrandbrücke führen zu Staus Vor 7 Stunden Verkehrsunfall zwischen Streifenwagen und Opel-SUV in Harburg ohne Verletzte Verkehrsunfall zwischen Streifenwagen und Opel-SUV in Harburg ohne Verletzte Vor 7 Stunden Vielfältige Veranstaltungen in Hamburg am 14. Juni 2026 Vielfältige Veranstaltungen in Hamburg am 14. Juni 2026 Vor 8 Stunden Marc Mueller kritisiert Hamburg: Fischbrötchen sind überbewertet Marc Mueller kritisiert Hamburg: Fischbrötchen sind überbewertet Vor 9 Stunden Zukunft von Steilshoop: Erweiterungen für Einkaufszentrum, Arztpraxen und U5-Bahnlinie Zukunft von Steilshoop: Erweiterungen für Einkaufszentrum, Arztpraxen und U5-Bahnlinie Vor 10 Stunden

Warum ein virales Instagram-Video über Arbeitslosengeld nicht der Wahrheit entspricht

Ein virales Instagram-Video erzählt von einem jungen Mann, der angeblich lebenslang Arbeitslosengeld erstritt, weil er ohne Zustimmung geboren wurde. Die Geschichte ist jedoch frei erfunden und entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.

Warum ein virales Instagram-Video über Arbeitslosengeld nicht der Wahrheit entspricht
KI generiert

Die Erzählung eines jungen Mannes, der angeblich lebenslanges Arbeitslosengeld erhalten hat, weil er „nie um seine Geburt gebeten habe“, entpuppt sich als Fiktion.

In sozialen Netzwerken kann es vorkommen, dass Nutzer auf Inhalte reagieren, die nicht der Realität entsprechen. Ein Beispiel dafür ist die Geschichte eines jungen Mannes, der angeblich aufgrund seiner ungewollten Geburt ein Gerichtsurteil erstritt, das ihm lebenslanges Arbeitslosengeld zuspricht.

In einem Instagram-Video wird behauptet, dass der 27-jährige Kevin Schadenersatz erhalten habe, weil seine Eltern ihn ohne seine schriftliche Zustimmung zur Welt gebracht hätten. Diese Behauptung ist jedoch nicht wahr.

Faktencheck: Die Geschichte von Kevin ist nicht wahr

Die Erzählung über Kevin ist eine Erfindung. Es gibt kein Gericht, das ihm lebenslanges Arbeitslosengeld zugesprochen hat, nur weil er ohne eigene Zustimmung geboren wurde.

Das besagte Video stammt von einem Account mit dem Titel „problemkinder“ und verweist auf ein gleichnamiges Profil auf TikTok. Dort finden sich ähnliche Geschichten, wie die eines angeblichen „Fabian“, der von einem Club in Darmstadt Schadenersatz fordert, weil seine Mutter nach einem One-Night-Stand ungewollt schwanger wurde.

Reaktionen der Nutzer

Obwohl die Geschichten offensichtlich erfunden sind, nehmen viele Nutzer die Videos ernst. Ein Nutzer kommentiert: „Herzlich willkommen in Deutschland! Ich kann hier nur noch den Kopf schütteln!“ Ein anderer äußert: „Die Eltern tun mir leid“, während ein weiterer Nutzer meint: „Alter, die sollten stolz sein! Er hat mit Verstand den Staat gedribbelt!“ Einige fordern sogar, dass der Mann eingesperrt werden sollte.

Arbeitslosengeld ist zeitlich begrenzt

Die Geschichte von Kevin ist nicht nur unglaubwürdig, sondern auch rechtlich unmöglich. Der Mann behauptet: „Ich bekomme lebenslang Arbeitslosengeld, weil meine Eltern mich geboren haben ohne meine Zustimmung.“ Er gibt an, dass er zwar ungern weiterlebt, aber immerhin einen Bonus von 1200 Euro erhält.

Eine solche Gerichtsentscheidung existiert nicht. Es ist unmöglich, der eigenen Geburt zuzustimmen oder diese abzulehnen, weshalb niemand für eine ungewollte Geburt entschädigt werden kann. Zudem wird in Deutschland Arbeitslosengeld maximal für 24 Monate gezahlt und niemals lebenslang.

Rechtliche Grundlagen

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 2. April 2019 (Aktenzeichen VI ZR 13/18) stellt fest: „Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig. (…) Deshalb verbietet es sich, das Leben – auch ein leidensbehaftetes Weiterleben – als Schaden anzusehen.“ Bereits 1983 hatte der BGH in einem anderen Fall (Aktenzeichen VI ZR 114/81) entschieden, dass ein im Mutterleib geschädigtes Kind keinen Schadenersatz von der Mutter verlangen kann.

Ähnliche Fälle und Antinatalismus

Der angebliche Kevin ist nicht der erste, der eine Klage gegen die eigene Geburt ankündigt. Der indische Geschäftsmann Raphael Samuel hatte bereits im Februar 2019 dem britischen Rundfunk BBC mitgeteilt, dass er seine Eltern verklagen wolle, weil sie ihn ohne sein Einverständnis gezeugt hätten. Seine Eltern, beide Juristen, reagierten gelassen auf diese Ankündigung.

„Wenn mein Sohn eine vernünftige Erklärung gibt, wie ich seine Zustimmung zur Geburt hätte bekommen können, dann werde ich meinen Fehler eingestehen“, sagte seine Mutter Kavita Karnad Samuel.

Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass Samuel tatsächlich Klage erhoben hat oder ein Urteil ergangen ist.

Philosophische Überlegungen

Die Denkweise, die der angebliche Kevin vertritt, wird als Antinatalismus bezeichnet. Diese Philosophie besagt, dass das Leben unweigerlich mit Leid verbunden ist und es daher besser wäre, nicht zu existieren. Die Zeugung eines Menschen sollte demnach unterlassen werden.

Der deutsche Philosoph Arthur Schopenhauer, der 1860 verstarb, hat sich intensiv mit diesen Überlegungen auseinandergesetzt und die Frage aufgeworfen, ob die Menschheit fortbestehen könnte, wenn die Zeugung von Kindern ein rein rationaler Akt wäre.

Die Diskussion um solche Themen bleibt weiterhin aktuell und regt zum Nachdenken an.


Quellen: mopo

Bildquelle: KI generiert

Artikel teilen: